Kinderpfleger*innen betreuen, fördern und bilden Kinder bis zehn Jahre.
Dabei können sie in den Arbeitsfeldern
Sie sind Mitarbeiter der sozialpädagogischen Fachkräfte
und können Aufgaben in den nachfolgenden Bereichen übernehmen:
Nach dem ThürSOBFS 2 m. b. A. wird zur Ausbildung zugelassen, wer einen Hauptschulabschluss, einen gleichwertigen oder höheren Abschluss erworben hat.
Erstausbildung: zwei Jahre
Beginn: jährlicher Schuljahresbeginn
Ende: jährliches Schuljahresende nach zwei Ausbildungsjahren
Dieser Beruf wird an den Standorten Mellenbach-Glasbach und Heldrungen ausgebildet.
Theoretische und fachpraktische Ausbildung
Die BerufsschülerInnen nehmen an Veranstaltungen und Projekten teil und wirken an themenbezogenen Festlichkeiten mit.
Die praktische Ausbildung erfolgt in Form von angeleiteten Praktika in relevanten Einrichtungen für Kinderpflege. Das Praktikum umfasst insgesamt 12 Wochen.
Der Erwerb des Realschulabschlusses ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
Monatlich ist ein Schulgeld zu zahlen. Je nach persönlichen Voraussetzungen ist der Bezug von BAföG möglich.
Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit haben, täglich nach Hause zu fahren,
können direkt vor Ort Zimmer in Gemeinschaftswohnungen mieten.
Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung.
Nach erfolgreicher Prüfung tragen die Absolvent*innen die anerkannte Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in“.
Der Erwerb des Realschulabschlusses ist möglich.
Im Anschluss an diese Ausbildung besteht im Freistaat Thüringen die Möglichkeit,
zu werden.