Kinderpfleger*in

Berufsfachschule mit Erwerb des Realschulabschlusses

Berufsbild

Kinderpfleger*innen betreuen, fördern und bilden Kinder bis zehn Jahre.

 

Dabei können sie in den Arbeitsfeldern  

  • Kinderkrippen;
  • Kindertagesstätten und
  • Grundschulhorten tätig sein.  

 

Sie sind Mitarbeiter der sozialpädagogischen Fachkräfte

und können Aufgaben in den nachfolgenden Bereichen übernehmen: 

  • Erziehung und Pflege von Kindern bis 10 Jahren;
  • Anleitung zu Spiel- und Bildungsangeboten;
  • Werken und Musizieren mit Kindern;
  • Haus- und Textilpflege und
  • Zubereitung von Speisen

Zugangsvoraussetzungen:

Nach dem ThürSOBFS 2 m. b. A. wird zur Ausbildung zugelassen, wer einen Hauptschulabschluss, einen gleichwertigen oder höheren Abschluss erworben hat.

Ausbildungszeitraum:

Erstausbildung: zwei Jahre
Beginn: jährlicher Schuljahresbeginn
Ende: jährliches Schuljahresende nach zwei Ausbildungsjahren

Dieser Beruf wird an den Standorten Mellenbach-Glasbach und Heldrungen ausgebildet.

Ausbildungsinhalte

Theoretische und fachpraktische Ausbildung

  • Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
  • Erziehungslehre (Pädagogik/Psychologie)
  • Praxis- und Methodenlehre Sozialpädagogik
  • Gesundheitslehre und -erziehung
  • Säuglings- und Kinderkrankenpflege
  • Wirtschaftslehre mit Fachrechnen
  • Deutsch
  • Fremdsprache
  • Nahrungszubereitung
  • Praxis- und Methodenlehre Hauswirtschaft
  • Haus- und Textilpflege
  • Ethik
  • Kunst- und Werkerziehung 
  • Musik und Musikerziehung 
  • Sport
  • Bewegungserziehung
  • Informatik

Die BerufsschülerInnen nehmen an Veranstaltungen und Projekten teil und wirken an themenbezogenen Festlichkeiten mit.
 

Berufspraktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung erfolgt in Form von angeleiteten Praktika in relevanten Einrichtungen für Kinderpflege. Das Praktikum umfasst insgesamt 12 Wochen.

Realschulabschluss

Der Erwerb des Realschulabschlusses ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Abschluss der Ausbildung mit einer Gesamtnote von mindestens 3,0 und
  • Nachweis ausreichender Fremdsprachenkenntnisse (mindestens fünfjähriger Fremdsprachenunterricht)

Förderung

Monatlich ist ein Schulgeld zu zahlen. Je nach persönlichen Voraussetzungen ist der Bezug von BAföG möglich.

Wohnen

Schülerinnen und Schüler, die nicht die Möglichkeit haben, täglich nach Hause zu fahren,

können direkt vor Ort Zimmer in Gemeinschaftswohnungen mieten.

Abschlussprüfung/Berufsbezeichnung

Die Ausbildung endet mit der staatlichen Prüfung.

Nach erfolgreicher Prüfung tragen die Absolvent*innen die anerkannte Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in“.

Der Erwerb des Realschulabschlusses ist möglich.

Aufstiegsmöglichkeiten

Im Anschluss an diese Ausbildung besteht im Freistaat Thüringen die Möglichkeit, 

 

  • „Staatlich anerkannte*r Erzieher*in“ oder
  • „Staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in“

 

zu werden.


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