Erzieher*in (Bachelor Professional im Sozialwesen)

Fachschule mit Erwerb der Fachhochschulreife

Berufsbild

Erzieher*innen betreuen und fördern Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre. Dabei können sie u. a. in folgenden Arbeitsfeldern tätig sein:

  • in der vorschulischen Erziehung;
  • in Grund- und Sonderschulen;
  • in der Heimerziehung;
  • in Jugendzentren;
  • in Familien- oder Suchtberatungsstellen;
  • in Wohnheimen für behinderte Menschen;
  • Jugendorganisationen oder
  • ambulanten sozialen Diensten.

 

Die Berufsqualifikation Thüringer Fachschüler führt aus einer Kombination verschiedener Module zu einer komplexen Fülle von Kompetenzen, welche eigenverantwortliches Weiterlernen fördern.

Sie baut auf einschlägiger beruflicher Erstqualifikation auf, vertieft und erweitert wissenschaftlich Fach- und Allgemeinbildung.

Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher bereitet auf eine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeit als pädagogische Fachkraft vor.

 

Dieser Beruf wird an den Standorten Mellenbach-Glasbach und Heldrungen ausgebildet.

Zugangsvoraussetzungen:

Nach der ThürFSO wird zur Ausbildung von Erzieher*in zugelassen, wer einen Realschulabschluss, einen gleichwertigen oder höheren Abschluss erworben und eine mindestens zweijährige förderliche Berufsausbildung absolviert hat. Es muss eine mindestens zwölfjährige schulische/berufliche Vorbildung nachgewiesen werden.

 

Ausbildungszeitraum:

Erstausbildung: drei Jahre
Beginn: jährlicher Schuljahresbeginn
Ende: jährliches Schuljahresende (31.07. des jeweiligen Jahres)

 

Diese Ausbildung wird auch berufsbegleitend angeboten.

Ausbildungsinhalte

Theoretische und fachpraktische Ausbildung

Die Schülerinnen und Schüler erwerben folgende Kompetenzen:

  • die Fähigkeit zur Emotionalität, Authentizität und Empathie;
  • die Fähigkeit zum Erwerb, Verstehen und zur Umsetzung von sozialwissenschaftlichen Theorien in die Praxis und die Fähigkeit zur Reflexion;
  • die Fähigkeit zu methodisch klarem, innovativem Handeln;
  • die Fähigkeit zur Kommunikation sowie zur Teamarbeit;
  • die Fähigkeit zur gesellschaftlichen Einordnung von sozialpädagogischem Handeln sowie Leitungs- und Managementfähigkeiten

Berufspraktische Ausbildung

  • im ersten Ausbildungsabschnitt 3 x 6 Wochen
  • im zweiten Ausbildungsabschnitt 20 Wochen

Projektarbeit - Kurse und Projekte in Form von folgenden Fachgebieten:

  • das Arbeiten in den Hilfen zur Erziehung;
  • offene und geschlossene Kinder- und Jugendarbeit;
  • das Arbeiten mit Kindern unter drei Jahren

    Fachhochschulreife

    Fachhochschulreife Voraussetzungen für die Zuerkennung der Fachhochschulreife:

    1. bestandene Abschlussprüfung
    2. bestandene Ergänzungsprüfung im Fach Deutsch/Kommunikation

    Förderung

    Monatlich ist ein Schulgeld zu zahlen. Je nach persönlichen Voraussetzungen ist der Bezug von BAföG möglich.

    Wohnen

    Schüler*innen, die nicht die Möglichkeit haben, täglich nach Hause zu fahren, können direkt vor Ort Zimmer in Gemeinschaftswohnungen mieten.

    Abschlussprüfung/Berufsbezeichnung

    Nach erfolgreicher Abschlussprüfung tragen die Absolvent*innen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte*r Erzieher*in".

     

    Zudem besteht für Absolvent*innen auf Antrag die Möglichkeit, den Titel "Bachelor Professional im Sozialwesen" zu tragen.


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