Häufig gestellte Fragen

1. Muss ich eine Aufnahmeprüfung absolvieren oder einen Numerus Clausus erfüllen?

Für jede Ausbildungsrichtung findet ein Aufnahmetest statt. Einen Numerus Clausus gibt es nicht, allerdings für jede Ausbildungsrichtung eigene Zugangsvoraussetzungen.

2. Kann ich während der Ausbildung zwischen den Ausbildungsrichtungen wechseln?

Es ist möglich, die Ausbildungsrichtung zu wechseln, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Wechsel kann dann zum Beginn des Schuljahres stattfinden, allerdings nicht während des Schuljahres.

3. Muss ich für alle Ausbildungen Schulgeld zahlen? Welche Fördermöglichkeiten stehen mir offen?

Für die Finanzierung der qualitativ hohen Ausbildung wird ein Schulgeld fällig. Dafür kann zum Beispiel das elternunabhängige Schülerbafög beantragt werden. Für diese Förderung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig.

Informationen gibt es auch auf der Bafögseite.

4. Muss ich für den Ausbildungsbeginn geimpft sein?

Eine Masernschutzimpfung muss beim Ausbildungsbeginn nachgewiesen werden.

5. Kann ich die Schule vorab besichtigen?

Das ist möglich. Für einen Besichtigungstermin der Schule kontaktieren Sie bitte per Telefon oder E-Mail die Schule und vereinbaren einen individuellen Besuch.

6. Was kostet das Schulmaterial? Kann ich es ausleihen?

Es besteht für alle Ausbildungsrichtungen die Möglichkeit, digitale Medien auszuleihen. Zum Ausleihen von Büchern kann unsere Bibliothek genutzt werden.

7. Werde ich bei der Praktikumssuche unterstützt?

Wir haben für die Suche nach Praktikumsstellen eine umfangreiche Liste von Einrichtungen, die Praktikanten aufnehmen. Die Schule unterstützt die Vermittlung.

8. Kann ich nach der Kinderpfleger-Ausbildung auch noch Erzieher werden, wenn ich noch keine 12 Schuljahre absolviert habe?

Wenn man die Kinderpfleger-Ausbildung beendet hat, besteht die Möglichkeit, im Anschluss zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr zu machen, um das fehlende zwölfte Jahr als Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Erzieher*in nachzuholen.

9. Ich habe zweimal ein Schuljahr wiederholt und meinen Realschulabschluss gemacht. Somit habe ich zwölf Schuljahre absolviert. Wird dies als Voraussetzung für die Erzieher-Ausbildung angerechnet und werde ich zugelassen?

Wiederholte Schuljahre zählen nicht als absolvierte Schuljahre.

10. Ich würde mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen. Daher möchte ich wissen: Wann beginnt morgens der Unterricht?

Die Unterrichtszeit beginnt täglich um 7:45 Uhr und endet spätestens um 15 Uhr. In Ausnahmefällen kann auch eine 9. Stunde stattfinden, diese endet um 15:45 Uhr. Lerngebiete und Umfang stehen auf den Stundentafeln zu den einzelnen Ausbildungsrichtungen.

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