Für jede Ausbildungsrichtung findet ein Aufnahmetest statt. Einen Numerus Clausus gibt es nicht, allerdings für jede Ausbildungsrichtung eigene Zugangsvoraussetzungen.
Es ist möglich, die Ausbildungsrichtung zu wechseln, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Wechsel kann dann zum Beginn des Schuljahres stattfinden, allerdings nicht während des Schuljahres.
Für die Finanzierung der qualitativ hohen Ausbildung wird ein Schulgeld fällig. Dafür kann zum Beispiel das elternunabhängige Schülerbafög beantragt werden. Für diese Förderung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig.
Informationen gibt es auch auf der Bafögseite.
Eine Masernschutzimpfung muss beim Ausbildungsbeginn nachgewiesen werden.
Es besteht für alle Ausbildungsrichtungen die Möglichkeit, digitale Medien auszuleihen. Zum Ausleihen von Büchern kann unsere Bibliothek genutzt werden.
Wir haben für die Suche nach Praktikumsstellen eine umfangreiche Liste von Einrichtungen, die Praktikanten aufnehmen. Die Schule unterstützt die Vermittlung.
Wenn man die Kinderpfleger-Ausbildung beendet hat, besteht die Möglichkeit, im Anschluss zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr zu machen, um das fehlende zwölfte Jahr als Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Erzieher*in nachzuholen.
Wiederholte Schuljahre zählen nicht als absolvierte Schuljahre.
Die Unterrichtszeit beginnt täglich um 7:45 Uhr und endet spätestens um 15 Uhr. In Ausnahmefällen kann auch eine 9. Stunde stattfinden, diese endet um 15:45 Uhr. Lerngebiete und Umfang stehen auf den Stundentafeln zu den einzelnen Ausbildungsrichtungen.